Versammlung der Fördermitglieder des Nordwestkurve Frankfurt e.V.

Versammlung der Fördermitglieder des Nordwestkurve Frankfurt e.V.

Liebe Fördermitglieder,

wie bereits bei den letzten Heimspielen angekündigt, laden wir Euch zur satzungsgemäßen Versammlung der Fördermitglieder des Nordwestkurve Frankfurt e.V. am Samstag, 10. Januar 2026 ein:

Ort: Fanhaus Louisa
Beginn: 14:00 Uhr

Die Tagesordnung besteht vorläufig aus folgenden Punkten:


1.) Bericht des Nordwestkurve-Rats über die abgelaufene Amtszeit
2.) Aussprache über den Bericht
3.) Entlastung der einzelnen Mitglieder des Nordwestkurve-Rats
4.) Neuwahl der einzelnen Mitglieder des Nordwestkurve-Rats
5.) Verschiedenes

Auf drei Punkte unserer Satzung, welche die Durchführung der Versammlung und insbesondere die Wahlen der einzelnen Mitglieder des Nordwestkurve-Rats betreffen, wollen wir auch in diesem Jahr besonders hinweisen:

1. Laut Satzung (§ 9 Abs. 5) soll der Nordwestkurve-Rat in der Regel aus elf Mitgliedern bestehen und muss mindestens sieben Mitglieder haben. Mitglied des Nordwestkurvenrats kann jedes Fördermitglied werden. Wer also Interesse an einer Mitarbeit im Nordwestkurve-Rat hat, teilt uns dies bitte bis spätestens 07. Januar 2026, am besten per E-Mail an info@nordwestkurve.net, mit. Es würde uns sehr freuen, wenn sich aus der Mitgliedschaft möglichst viele Leute einbringen, schließlich soll der Nordwestkurve-Rat breit aufgestellt sein und unsere Fanszene in Ihrer Gesamtheit abbilden.

2. Die o.g. Tagesordnung ist noch vorläufig, weitere Punkte können nach § 9 Abs. 3 unserer Satzung in die endgültige Tagesordnung aufgenommen werden. Dort ist geregelt: „Anträge von Fördermitgliedern sind in die endgültige Tagesordnung der Versammlung aufzunehmen, wenn sie spätestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich beim Nordwestkurve-Rat eingereicht sind und von mindestens fünf Fördermitgliedern durch Unterschrift unterstützt werden“. Abweichend von der Satzung können etwaige Anträge zur Tagesordnung ebenfalls bis spätestens 07. Januar 2026, idealerweise per Mail, eingereicht werden.

3. Stimm- und Rederecht bei der Versammlung der Fördermitglieder genießen alle Mitglieder, die bis spätestens 30. April 2025 ihre Fördermitgliedschaft erworben haben. Das Stimm- und Rederecht kann nur persönlich ausgeübt werden; die Vertretung eines nicht anwesenden Fördermitglieds ist, auch mit Vollmacht, nicht zulässig. Mitglieder, die nach dem 30. April 2025 die Fördermitgliedschaft erworben haben, können selbstverständlich ebenfalls kommen und der Versammlung beiwohnen.

Infos zur Anreise findet ihr hier: http://www.fanprojekt-frankfurt.de/index.php?id=anfahrt0&L=332%27%27A%3D0
Bitte denkt daran, euren Mitgliedsausweis oder einen Personalausweis zur Mitgliederversammlung mitzubringen! Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung bei der Veranstaltung!


Frankfurt, xx. Dezember 2025
Euer Nordwestkurve-Rat

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