Grindel macht ernst – Kollektivstrafen ade?
Kollektivstrafen sind nichts anderes als Sippenhaft. Eine unverhältnismäßige Strafe, die wir schon lange anprangern. Mit Erstaunen und Freude haben wir deshalb die Empfehlung zum Verzicht auf Kollektivstrafen von DFB-Präsident Reinhard Grindel zur Kenntnis genommen. Nachdem die erste Euphorie verflogen war, drängten sich allerdings Fragen auf:
• Ist die Rechtsprechung vom DFB nicht unabhängig?
• Wieso gilt die Empfehlung nur bis auf Weiteres?
• Gibt es einen Sinneswandel beim DFB oder ist der Vorstoß doch nur wieder von finanziellen Interessen für das Produkt
Fußball geprägt?
Eines mag vielleicht etwas untergegangen sein: Der DFB verzichtet nicht ab sofort komplett auf Kollektivstrafen. Tatsächlich handelt es sich lediglich um eine Empfehlung des DFB an seinen Kontrollausschuss, der die Funktion der „DFB-Staatsanwaltschaft“ inne hat. Das Sportgericht des DFB – wie auch Grindel in seiner Erklärung betont – urteilt formal unabhängig.
Einfluss nehmen kann der Präsident trotzdem. Sofern ein Gnadengesuch vorliegt, kann er ein Urteil aufheben bzw. abändern. Konsequenterweise hat Grindel deshalb Hansa Rostock öffentlichkeitswirksam begnadigt und die Komplett-Ausschlüsse gegen den 1. FC Magdeburg und Carl Zeiss Jena aufgehoben. Interessant was möglich ist, wenn man etwas will. Oder wenn man Sorgen hat, dass die Strafe erneut ins Lächerliche gezogen wird, weil die Rostocker Fanszene schon längst 1000 Karten für das Spiel in Magdeburg besorgt hatte.
Der bisher in erster Linie als Scharfrichter in Erscheinung getretene Vorsitzende des Sportgerichts, Hans E. Lorenz, ist an die Empfehlung nicht gebunden. Zum Glück ist davon auszugehen, dass er den Ratschlag im vorauseilenden Gehorsam bis auf Weiteres (Widerruf) befolgt. Denn die im deutschen Rechtswesen übliche Gewaltenteilung und unabhängige Justiz kennt der mächtigste deutsche Sportverband bisher nicht. Vielmehr ist der DFB für die ergebnislose Aufarbeitung von einer Vielzahl an Korruptionsfällen und ein Sportgericht mit mindestens rechtlich zweifelhaften Praktiken bekannt.
Das Angebot des DFB ist dabei keine Einbahnstraße. Reinhard Grindel verknüpft sein Angebot mit einer Gegenleistung, einem Verzicht auf Gewalt. Ganz so, als habe es die Kollektivstrafen bisher nur für Gewaltausbrüche im Stadion gegeben. Und nicht etwa für den Einsatz von Pyrotechnik, der ganz augenscheinlich vom DFB immer noch als Gewaltakt angesehen wird. Oder für Spruchbänder.
Und somit bleibt die Frage offen, ob die Ankündigung ein Lippenbekenntnis ist oder der DFB tatsächlich vom Prinzip der Sippenhaft abkommt. Der von vornherein hilflos anmutende Versuch der Sippenhaft hat zu keinerlei Verbesserung geführt. Im Gegenteil: Es ist ein bundesweiter Solidarisierungseffekt entstanden, der weit über die aktiven Fans hinaus geht und von der überwiegenden Mehrheit der Zuschauer getragen wird.
Für uns ist diese Art der Bestrafung damit ähnlich krachend gescheitert wie die Versuche der Pädagogik aus den 50er Jahren (Rohrstock, Knute und Nachsitzen im Klassenzimmer).
Und selbst wenn das Thema Kollektivstrafe aus der Welt geschafft ist, wartet schon das nächste Thema: Stadionverbote. Ist es endlich möglich, dass die Stadionverbote nicht mehr auf Empfehlung und Vermutung verhängt werden, sondern nur nach individueller Anhörung und Prüfung? Aber eins nach dem anderen.
Fest steht, dass wir die Ernsthaftigkeit des DFB an den Taten und nicht an den Worten messen werden. Denn: Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber!
Nordwestkurve-Rat
August 2017